Hilfe zum Sterben – Braucht es dafür ein Gesetz?

Während die einen alles tun, um hundert Jahre und länger zu leben, gibt es auch Menschen, die nichts sehnlicher herbeiwünschen als ihren eigenen Tod. Gründe dafür können sehr verschieden sein: Schmerzen, Krankheit, Überlastung, Einsamkeit, scheinbar ausweglose Lebenslagen, der Wunsch, niemandem zur Last zu fallen. 

Selbstbestimmt zu sterben ist nicht verboten, aber tabuisiert. Das Wissen um bestehende Hilfsangebote, die Menschen helfen durch Krisen hindurchzukommen und wieder Lebensmut und Zuversicht zu gewinnen, kann für Betroffene sehr wertvoll sein.

Schwierig wird es, wenn die Hilfe Dritter in Anspruch genommen wird. Hier gibt es Grenzbereiche, bei denen gesetzliche Regelungen notwendig erscheinen, um Geschäftemacherei mit dem Tod auszuschließen oder auch um sicherzustellen, dass die Person tatsächlich aus freiem Willen sterben will und nicht dazu gedrängt wurde.

Die Bürgerstiftung Wiesloch will mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten dieses überaus komplexe Thema im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung umfassend beleuchten.

Prof. Dr. Lars Castellucci, Mitglied des Deutschen Bundestages und Wegbereiter der Bürgerstiftung Wiesloch, berichtet über die wichtigsten Gedanken und Ziele einer möglichen gesetzlichen Regelung, über die aktuell in Deutschland wieder gerungen wird.

Folgende Personen werden in kurzen Statements die Einstellung ihrer jeweiligen Einrichtung zu dem Thema darlegen: 

Im Anschluss daran findet eine Diskussion der Podiumsmitglieder und der Gäste statt. Die Veranstaltung wird moderiert von Dr. Anna Gisbertz, Leiterin der Volkshochschule Südliche Bergstraße.

Zum Abschluss besteht Gelegenheit, mit den Podiumsmitgliedern an Thementischen direkt ins Gespräch zu kommen.

  • Freitag, 18.9.2026
  • Einlass ab 19 Uhr – Beginn um 19:30 Uhr
  • Kulturhaus Wiesloch, Gerbersruhstraße 41, 69168 Wiesloch
  • Der Eintritt ist frei.

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