Direkte Unterstützung

Die Gründungsmütter und Gründungsväter der Bürgerstiftung Wiesloch waren sich der Tatsache bewusst, dass auch in einer vergleichsweise wohlhabenden Stadt wie Wiesloch Menschen leben, die über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen.

Menschen, für die ein Kühlschrank, der unerwartet kaputt geht, ein unlösbares finanzielles Problem darstellt.

Folgerichtig wurde in die Satzung der Bürgerstiftung Wiesloch in §2 Stiftungszweck aufgenommen:

(1) Zweck der Stiftung ist … die Unterstützung von finanziell bedürftigen Personen und Familien. *)

Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die Bürgerstiftung Wiesloch sind:

  • Wohnort in Wiesloch: Diese Voraussetzung ergibt sich aus dem durch die Satzung vorgegebenem Rahmen.
  • Bedürftigkeit: Die Bedürftigkeit kann nachgewiesen werden durch: Tafelausweis der Wieslocher Tafel, Arbeitslosengeld II-Bescheid, Rentenbescheid, Bescheid der Grundsicherung, Wohngeldbescheid usw., Einkommensnachweis, Stellungnahme einer betreuenden Institution oder plausible und stimmige Angaben der zu unterstützenden Person

Wenn Sie Unterstützung für sich oder eine andere Person benötigen, sprechen Sie uns. Alle Kontakte zur Bürgerstiftung Wiesloch finden Sie hier.


*) Die gesamte Satzung finden Sie hier.

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