Rhein-Neckar-Zeitung, 09.10.2007
Begehrter Preis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen ging dieses Jahr nur an 30 Institutionen
Wiesloch. (towi) „Außerordentlich erfreulich“ ist laut dem Vorstandsvorsitzenden Michael Sieber die Auszeichnung der Bürgerstiftung Wiesloch mit dem Gütesiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. 30 solcher Gütesiegel seien in Deutschland an diesem Tag vergeben worden, erläuterte Sieber. Insgesamt seien erst 133 Stiftungen im ganzen Land in dieser Form ausgezeichnet worden. Für die seit zwei Jahren bestehende Bürgerstiftung Wiesloch sei dies ein großer Ansporn. „Wir sind sehr stolz und dankbar“, sagte Michael Sieber.
Zehn Merkmale müssen Bürgerstiftungen erfüllen, wenn sie das Gütesiegel erringen möchten. Dazu zählen laut Sieber etwa die transparente Arbeit, die Unabhängigkeit von politischen Parteien oder Konfessionen, das Streben nach Vergrößerung des Stiftungskapitals oder eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit. Auch sollten die Stiftungen weitestgehend von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein und verschiedene Zwecke in einem breiten Spektrum des städtischen Lebens verfolgen. Sieber betonte, dass „jeder Cent dem Stiftungszweck zugeführt wird“, denn die Arbeit geschehe zu 100 Prozent ehrenamtlich. Für die „glückliche Vorstandschaft“ sei die Auszeichnung Motivation, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten.
OB Franz Schaidhammer lobte „das unglaubliche Engagement“ von Michael Sieber. Er sei „glücklich und stolz“ über das Gütesiegel. Die Einrichtung diene der Gemeinschaft selbst, sie stehe nicht in Konkurrenz zu bereits existierenden Vereinen. Schaidhammer sagte auf Wunsch von Sieber zu, dass die der Bürgerstiftung übergebene Plakette im Rathaus aufgehängt wird.
Vorstandsmitglied Brigitta Martens-Aly bezeichnete das Gütesiegel als „hilfreich, um den bisherigen Stiftern zu zeigen, dass wir eine gute Institution sind“. Gleichzeitig könne es dabei helfen, „noch Zaudernde“ davon zu überzeugen, sich bei der Bürgerstiftung einzubringen. Vorstandsmitglied Rosemarie Stindl, die in Siegen die Urkunde entgegengenommen hatte, wies auf das gerade verabschiedete „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hin“. Danach könnten rückwirkend zum 1. Januar Stiftungen bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Ehepartner alle zehn Jahre steuerlich angerechnet werden.