Kurzfristige Hilfe in persönlichen Notlagen

Immer wieder bekommt die Bürgerstiftung Wiesloch Anfragen von Menschen, die in eine akute Notlage geraten sind und kurzfristig finanzielle Unterstützung brauchen. Unbedingte Voraussetzung für eine mögliche Unterstützung ist, dass die Hilfeempfänger in Wiesloch wohnen.

Die Bürgerstiftung springt dann ein, wenn keine öffentlichen Stellen oder andere Einrichtungen helfen können oder wenn die benötigten Beträge nicht komplett von diesen Stellen übernommen werden können. Hier arbeitet die Bürgerstiftung eng mit Caritas, Diakonischem Werk u.ä. zusammen und achtet darauf, dass die Antragstellenden über die finanzielle Hilfe hinaus adäquate Beratung erhalten, damit sich dieselbe Notlage nicht wieder einstellt.

Beispiele für solche Hilfen sind: kurzfristige Übernahme von Heiz- und Stromkosten, Zuschuss zur Begleichung von Mietrückständen, teilweise Übernahme der übergangsweisen Kinderbetreuung.

Zum Teil konnte bei diesen Notlagen schon mit kleinen Zuschüssen eine große Wirkung erzielt werden.

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