Ministipendien für Wieslocher Schülerinnen und Schüler

Zahlreiche Angebote im Umfeld des Schulunterrichts, z.B. Mittagessen in einer Ganztagsschule, Nachmittagsangebote, Instrumentalunterricht, sind für Kinder aus finanziell prekären Verhältnissen nicht erreichbar. Um ihnen – bei Vorliegen einer gewissen Leistungsbereitschaft – die Teilnahme zu ermöglichen, gewährt die Bürgerstiftung Wiesloch sog. Mini- oder Teilstipendien. Das sind Zuschüsse zu Kosten, die bei der Inanspruchnahme von solchen erweiterten Bildungs- und Betreuungsangeboten anfallen.
Dieses Angebot gilt für Kinder aller Wieslocher Schulen. Ein Ministipendium wird in der Regel höchstens in der Höhe von 500 € bzw. der Hälfte der Gesamtaufwendungen für das erweiterte Bildungsangebot gewährt.

Antrag
Der begründete schriftliche Antrag muss über die Schulleitung an den Vorstand der Bürgerstiftung geschickt werden. Antragsformulare liegen den Schulsekretariaten vor. Hier ist der Antrag zum Download verfügbar: als Word-Dokument und pdf-Datei.

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