Alle in der Bürgerstiftung Wiesloch Aktiven arbeiten zu 100% ehrenamtlich. Dennoch braucht es natürlich auch Geld, um die vielfältige Arbeit leisten zu können.
Woher die finanziellen Mittel der Bürgerstiftung kommen („Mittelherkunft“) und wofür sie verwendet werden („Mittelverwendung“), können Sie ausführlich in den Tätigkeitsberichten nachlesen.
Sie können die Bürgerstiftung Wiesloch auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützen:
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Sie sorgen im Kapitalstock dafür, dass die Zinserträge steigen. Die Erträge wiederum werden für Förderungen im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt.
Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich. Aber mit einer Zustiftung ab 1.000 € sind Sie Mitglied im Stiftungsforum; das bedeutet: Sie haben dort Mitspracherecht und können so die weiteren Geschicke der Stiftung mitbestimmen. Jedes Mitglied des Stiftungsforums hat in der jährlichen Versammlung des Stiftungsforums eine Stimme, unabhängig davon, ob der gestiftete Beitrag 1.000 € überschreitet oder nicht.
Diese Summe muss nicht unbedingt auf einmal überwiesen werden, sondern kann auch über einen längeren Zeitraum hinweg nach und nach, z.B. auch durch einen Dauerauftrag, eingebracht werden. Sobald Ihre Zustiftungen auf 1.000 € kumuliert sind, werden Sie informiert.
Sie können sich auch mit anderen Interessierten zusammen tun und gemeinsam 1.000 € stiften. Sie müssen dann nur eine Person bestimmen, die das Stimmrecht der Gruppe ausüben darf.
Sie können Zustiftungen steuerlich geltend machen.
Bitte überweisen Sie Ihre Zustiftungen auf eines unserer Konten. Geben Sie bitte unbedingt als Verwendungszweck „Zustiftung“ sowie Ihren Namen und Ihre Adresse an (letztere ist notwendig, damit wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung schicken können).
Spenden werden direkt für die Förderungen und Projekte im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt. Sie erhöhen nicht das Stiftungskapital.
Spenden sind in jeder Höhe willkommen. Sie können Ihre Spende auch für einen bestimmten Zweck bzw. ein bestimmtes Projekt geben. So wurden z.B. das Lesestart-Projekt und die Förderung des JuZ-Kreativtreffs mit dedizierten Spenden ermöglicht.
Sie können auch eine Förderpatenschaft übernehmen und ein Projekt regelmäßig mit einer Geldspende unterstützen.
Anlass-Spenden machen besonders viel Freude bei vielen Beteiligten:
Bitten Sie bei einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Jubiläum, Geburt, Sommerfest, Betriebsfeier u.ä. um Spenden statt Geschenke. Wir schicken Ihnen gern Info-Material zu, damit Sie Ihren Gästen zeigen können, wofür die Spenden verwendet werden.
Spenden können Sie steuerlich geltend machen.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf eines unserer Konten. Geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an sowie Ihren Namen und Ihre Adresse, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können.
Das Stifterdarlehen ermöglicht Ihnen das Stiften auf Zeit.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Geld nicht später doch benötigen, z.B. für die Alterssicherung oder eine unvorhersehbare (Not-)Situation, geben Sie der Bürgerstiftung Wiesloch einen Geldbetrag als zinsloses, kostenfreies Darlehen. Die Bürgerstiftung schließt mit Ihnen als Darlehensgeber einen Vertrag über die Höhe des Darlehens, der Kündigungsfrist und ggf. der Laufzeit ab.
Die Zinsen fließen steuerfrei in die Fördertätigkeiten der Bürgerstiftung Wiesloch und Sie helfen so der Stiftung, anderen zu helfen. Für Sie entsteht deshalb keine Abgeltungssteuer.
Übrigens können Sie Ihr Stifterdarlehen später problemlos in eine Zustiftung umwandeln, oder Sie können den Darlehensbetrag testamentarisch der Bürgerstiftung Wiesloch vermachen.
Stifterdarlehen sind ab 10.000 € möglich. Diese Untergrenze ist sinnvoll, da lediglich die Zinsen in die Stiftungsarbeit fließen und spürbare Hilfe erst ab diesem Beitrag erzielt werden kann.
Wenn Sie mehr Informationen hierzu wünschen, sprechen Sie uns an.
Bürgerinnen und Bürger, die sich substanziell für ein bestimmtes Thema engagieren möchten, aber den Aufwand der Gründung einer eigenen Stiftung vermeiden wollen, können unter dem Dach der Bürgerstiftung eine Treuhandstiftung (ab 25.000 €) oder einen Stiftungsfonds (ab 10.000 €) errichten.
Diese zweckgebundenen Zustiftungen mit eigenem Namen (z.B. des Stifters) verfolgen dauerhaft die definierten Ziele und unterscheiden sich in ihrer Selbständigkeit von der sie verwaltenden Bürgerstiftung.
Durch das Stiftungssparen können Sie über einen längeren Zeitraum hinweg kleinere Beträge in das Stiftungskapital einbringen.
Die Höhe der Beträge kann von Mal zu Mal variiert werden; der Zeitraum ist unbegrenzt. So kann Ihr gesamter Zustiftungsbetrag langsam wachsen.
Sobald dieser Gesamtbetrag 1.000 € erreicht hat, sind Sie automatisch Mitglied im Stiftungsforum; das bedeutet: Sie haben dort Mitspracherecht und können so die weiteren Geschicke der Stiftung mitbestimmen.
Sobald Ihre Zustiftungen auf 1.000 € kumuliert sind, werden Sie informiert.
Jedes Mitglied des Stiftungsforums hat in der jährlichen Versammlung des Stiftungsforums eine Stimme, unabhängig davon, ob der gestiftete Beitrag 1.000 € überschreitet oder nicht.
Sie können eine Förderpatenschaft übernehmen und ein unbegrenzt laufendes Programm der Bürgerstiftung ihrer Wahl regelmäßig mit einer Geldspende unterstützen.
Wenn Sie mehr Informationen hierzu wünschen, sprechen Sie uns an.
Ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung: Gutes tun – über den Tod hinaus. Sie bedenken in Ihrem Testament sicherlich Ihre Familie und Freunde.
Aber vielleicht machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie Sie einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch so einsetzen können, dass er dauerhaft erhalten bleibt und Gutes tut.
Oder Sie haben keine Erben, möchten aber nicht, dass Ihr Vermögen ohne Testament an den Staat geht und Sie keinen Einfluss auf seine Verwendung haben.
Eine besonders wirksame Form für einen langfristigen Einsatz Ihres Vermögens bietet die finanzielle Zuwendung an die Bürgerstiftung Wiesloch. Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung setzen Sie sich über Ihren Tod hinaus für das Gemeinwohl in Ihrer Stadt ein; Sie lassen Ihr Geld in Ihrem Sinne weiter arbeiten, denn Sie können Vorgaben machen, welche Maßnahmen durch Ihr Geld vornehmlich gefördert werden sollen.
Sprechen Sie uns an.
Die Bankverbindungen der Bürgerstiftung Wiesloch finden Sie hier.