Unterstützung mit Geld

Zustiftungen

Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Sie sorgen im Kapitalstock dafür, dass die Zinserträge steigen. Die Erträge wiederum werden für Förderungen im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt.

Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich. Aber mit einer Zustiftung ab 1.000 € sind Sie Mitglied im Stiftungsforum; das bedeutet: Sie haben dort Mitspracherecht und können so die weiteren Geschicke der Stiftung mitbestimmen. Jedes Mitglied des Stiftungsforums hat in der jährlichen Versammlung des Stiftungsforums eine Stimme, unabhängig davon, ob der gestiftete Beitrag 1.000 € überschreitet oder nicht.

Diese Summe muss nicht unbedingt auf einmal überwiesen werden, sondern kann auch über einen längeren Zeitraum hinweg nach und nach, z.B. auch durch einen Dauerauftrag, eingebracht werden. Sobald Ihre Zustiftungen auf 1.000 € kumuliert sind, werden Sie informiert.
Sie können sich auch mit anderen Interessierten zusammen tun und gemeinsam 1.000 € stiften. Sie müssen dann nur eine Person bestimmen, die das Stimmrecht der Gruppe ausüben darf.

Sie können Zustiftungen steuerlich geltend machen.

Bitte überweisen Sie Ihre Zustiftungen auf eines unserer Konten. Geben Sie bitte unbedingt als Verwendungszweck „Zustiftung“ sowie Ihren Namen und Ihre Adresse an (letztere ist notwendig, damit wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung schicken können).

Spenden

Spenden werden direkt für die Förderungen und Projekte im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt. Sie erhöhen nicht das Stiftungskapital.

Spenden sind in jeder Höhe willkommen. Sie können Ihre Spende auch für einen bestimmten Zweck bzw. ein bestimmtes Projekt geben. So wurden z.B. das Lesestart-Projekt und die Förderung des JuZ-Kreativtreffs mit dedizierten Spenden ermöglicht.

Sie können auch eine Förderpatenschaft übernehmen und ein Projekt regelmäßig mit einer Geldspende unterstützen.

Anlass-Spenden machen besonders viel Freude bei vielen Beteiligten:
Bitten Sie bei einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Jubiläum, Geburt, Sommerfest, Betriebsfeier u.ä. um Spenden statt Geschenke. Wir schicken Ihnen gern Info-Material zu, damit Sie Ihren Gästen zeigen können, wofür die Spenden verwendet werden.

Spenden können Sie steuerlich geltend machen.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf eines unserer Konten. Geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an sowie Ihren Namen und Ihre Adresse, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können.

Stifterdarlehen

Das Stifterdarlehen ermöglicht Ihnen das Stiften auf Zeit.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Geld nicht später doch benötigen, z.B. für die Alterssicherung oder eine unvorhersehbare (Not-)Situation, geben Sie der Bürgerstiftung Wiesloch einen Geldbetrag als zinsloses, kostenfreies Darlehen. Die Bürgerstiftung schließt mit Ihnen als Darlehensgeber einen Vertrag über die Höhe des Darlehens, der Kündigungsfrist und ggf. der Laufzeit ab.

Die Zinsen fließen steuerfrei in die Fördertätigkeiten der Bürgerstiftung Wiesloch und Sie helfen so der Stiftung, anderen zu helfen. Für Sie entsteht deshalb keine Abgeltungssteuer.

Übrigens können Sie Ihr Stifterdarlehen später problemlos in eine Zustiftung umwandeln, oder Sie können den Darlehensbetrag testamentarisch der Bürgerstiftung Wiesloch vermachen.

Stifterdarlehen sind ab 10.000 € möglich. Diese Untergrenze ist sinnvoll, da lediglich die Zinsen in die Stiftungsarbeit fließen und spürbare Hilfe erst ab diesem Beitrag erzielt werden kann.

Wenn Sie mehr Informationen hierzu wünschen, sprechen Sie uns an.

Unterstiftungen

Bürgerinnen und Bürger, die sich substanziell für ein bestimmtes Thema engagieren möchten, aber den Aufwand der Gründung einer eigenen Stiftung vermeiden wollen, können unter dem Dach der Bürgerstiftung eine Treuhandstiftung (ab 25.000 €) oder einen Stiftungsfonds (ab 10.000 €) errichten.

Diese zweckgebundenen Zustiftungen mit eigenem Namen (z.B. des Stifters) verfolgen dauerhaft die definierten Ziele und unterscheiden sich in ihrer Selbständigkeit von der sie verwaltenden Bürgerstiftung.

Stiftungssparen

Durch das Stiftungssparen können Sie über einen längeren Zeitraum hinweg kleinere Beträge in das Stiftungskapital einbringen.

Die Höhe der Beträge kann von Mal zu Mal variiert werden; der Zeitraum ist unbegrenzt. So kann Ihr gesamter Zustiftungsbetrag langsam wachsen.

Sobald dieser Gesamtbetrag 1.000 € erreicht hat, sind Sie automatisch Mitglied im Stiftungsforum; das bedeutet: Sie haben dort Mitspracherecht und können so die weiteren Geschicke der Stiftung mitbestimmen.
Sobald Ihre Zustiftungen auf 1.000 € kumuliert sind, werden Sie informiert.

Jedes Mitglied des Stiftungsforums hat in der jährlichen Versammlung des Stiftungsforums eine Stimme, unabhängig davon, ob der gestiftete Beitrag 1.000 € überschreitet oder nicht.

Wenn Sie mehr Informationen hierzu wünschen, sprechen Sie uns an.

Förderpatenschaften

Sie können eine Förderpatenschaft übernehmen und ein unbegrenzt laufendes Programm der Bürgerstiftung regelmäßig mit einer Geldspende unterstützen.

Wir freuen uns sehr, dass wir schon mehrere Förderpaten gewinnen konnten:

  • Ein Stifter, der ungenannt bleiben möchte, überweist bereits seit 2011 jährlich für Ministipendien 1.000 €.
  • Die Firma Olluri Trockenbau GmbH unterstützte 2013 und 2014 unsere Märchenlesungen während des Weihnachtsmarkts. Seit 2015 sind die regelmäßigen Spenden nicht mehr zweckgebunden.
  • Ein Ehepaar, das ungenannt bleiben möchte, finanzierte eine Gruppe der Dämmelwald-Rangers über zwei Jahre.
  • Die Firma WHB unterstützt unsere Beihilfen zu Klassenfahrten und außerschulischen Aktivitäten für Kinder aus finanziell schwachen Familien.

Zur Zeit bieten wir folgende Förderpatenschaften an:

  • Im Galopp zu Selbstbewusstsein: Therapeutisches Reiten in der Förderschule
    An der Albert-Schweitzer-Schule Wiesloch lernen Kinder beim thera­peutischen Reiten unter fachkundiger Leitung, Mut und Selbstbewusst­sein zu entwickeln, Balance und Körpergefühl zu stärken und das eigene Verhalten so zu regulieren, dass das Pferd nicht erschrickt.
    Förderbetrag pro Kind und Schuljahr: 270 €. Auch Teilbeträge sind möglich.
  • Menschen in Not: Direkte Unterstützung bei akuten Notlagen
    Die Bürgerstiftung hilft schnell und unbürokratisch, wenn Menschen in eine akute Notlage geraten und keine Hilfe von anderen Stellen erhalten. Ein Beispiel hierfür ist eine Familie, in der der Vater gerade so viel verdient, dass er keine staatliche Unterstützung bekommt, und die Mutter wegen Krankheit nicht mehr stundenweise arbeiten kann, so dass kein Geld für den Ersatz der defekten Waschmaschine übrig ist.
    Ein anderes Beispiel ist der Fall, in dem der kleine Junge in die Schule kommt, mit dem Schulbus fahren muss, wofür das Geld nicht mehr reicht, aber für die staatliche Bezuschussung ist die Strecke ca. 150 m zu kurz. In solchen und ähnlichen Fällen hilft die Bürgerstiftung mit Zuschüssen.
    Förderbetrag pro Notfall: 50 – 300 €. Auch Teilbeträge sind möglich.
  • Einsatz gewinnt: Schülerförderpreis der Bürgerstiftung
    Mit diesem Preis werden Jugendliche von weiterführenden Wieslocher Schulen ausgezeichnet, die trotz schwieriger Bedingungen die Heraus­forderungen des Lebens annehmen und eine schulische Abschluss­leistung erzielen, die – gemessen an den Voraussetzungen – deutlich über den Erwartungen liegt. In Frage kommende Jugendliche werden von ihrer Schule nominiert. Der Preis ist mit 500 € dotiert und wird von einer Jury vergeben. Die Bürgerstiftung stellt pro Jahr je nach verfügbaren Mitteln ein Budget für maximal drei Preise zur Verfügung.
    Förderbetrag pro Förderpreis: 500 €. Auch Teilbeträge sind möglich.

Testament

Ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung: Gutes tun – über den Tod hinaus

Sie bedenken in Ihrem Testament sicherlich Ihre Familie und Freunde.
Aber vielleicht machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie Sie einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch so einsetzen können, dass er dauerhaft erhalten bleibt und Gutes tut.

Oder Sie haben keine Erben, möchten aber nicht, dass Ihr Vermögen ohne Testament an den Staat geht und Sie keinen Einfluss auf seine Verwendung haben.

Eine besonders wirksame Form für einen langfristigen Einsatz Ihres Vermögens bietet die finanzielle Zuwendung an die Bürgerstiftung Wiesloch. Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung setzen Sie sich über Ihren Tod hinaus für das Gemeinwohl in Ihrer Stadt ein; Sie lassen Ihr Geld in Ihrem Sinne weiter arbeiten, denn Sie können Vorgaben machen, welche Maßnahmen durch Ihr Geld vornehmlich gefördert werden sollen.

Sprechen Sie uns an.

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