Tätigkeitsbericht 2024: Finanzen

Stiftungsvermögen

Im Jahre 2024 ist das Stiftungsvermögen erneut kräftig gewachsen, und zwar um 28.966 Euro. Das ist vor allem auf die großzügigen Spenden aber auch darauf zurückzuführen, dass wieder spürbare Kapitalerträge verzeichnet werden konnten. Zum 31.12.2024 betrug das Stiftungsvermögen 827.504 Euro (Vorjahr 795.742 Euro)

Entwicklung des Stiftungsvemögens (in 1.000 Euro) seit Gründung der Bürgerstiftung

Das Stiftungsvermögen setzt sich zusammen aus:

  • dem Stiftungskapital, also der Summe des sog. Einrichtungskapitals bei Gründung der Stiftung sowie aller Zustiftungen (514.115 Euro)
  • der Freien Rücklage, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegt und der jährlich 1/3 der Kapitalerträge und 10% der übrigen Einnahmen zugeführt werden dürfen (130.106 Euro)
  • den Sonstigen Rücklagen, hierzu gehört die Nutzungsgebundene Rücklage in Höhe des Sachanlagevermögens in Höhe von 4.214 Euro und die Umschichtungsrücklage in Höhe der in früheren Jahren und im laufenden Jahr realisierten Kursgewinne (9.881 Euro), also insgesamt 14.095 Euro
  • der nicht verbrauchten Zuwendungen (117.934 Euro)
  • und dem Mittelvortrag (51.22024 Stiftungsvermögen54 Euro).

Zweckgebundene Zuwendungen, die im Berichtsjahr nicht abfließen, werden in der Bilanz gesondert nachgewiesen. Sie haben sich leicht von 119.312 Euro auf 117.934 Euro vermindert. In der Kostenrechnung werden sie projektbezogen erfasst und den Einzelbudgets im Folgejahr gutgeschrieben.

Das Stiftungskapital, das nicht verbraucht werden darf, erhöhte sich von 510.115 Euro auf 514.115 Euro. Die Zustiftungen betrugen also 4.000 Euro.

Zusammensetzung des Stiftungsvermögens

Mittelherkunft

Während Zustiftungen unmittelbar dem nicht verbrauchbaren Grundkapital zufließen, können und müssen die Erträge hieraus sowie die übrigen Einnahmen der Stiftung zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Den Hauptanteil machen nach wie vor die Spenden aus, die zwar von 63.708 Euro auf 46.055 Euro zurückgingen, aber im langfristigen Vergleich noch immer erfreulich hoch waren. Als Kapitalerträge konnten 16.804 Euro vereinnahmt werden, der höchste Betrag seit vielen Jahren. In den Sonstigen Erträgen in Höhe von 17.745 Euro sind Zuwendungen aus staatlichen Kassen und von anderen Stiftungen, aber auch Geldauflagen der Gerichte zugunsten der Bürgerstiftung enthalten.. Wir sind allen, die mit ihren Zuwendungen die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützt haben, von Herzen dankbar.

2024 fand letztmals das Bürgerstiftungskonzert der „Nachtigallen“ mit ihren Freunden statt. Außerdem wurde wie alle zwei Jahre zu einem Galaball ins Palatin geladen. So konnte nach Abzug aller Aufwendungen ein ansehnlicher Gewinn aus den Benefizveranstaltungen in Höhe von 5.874 Euro vereinnahmt werden.

Mittelherkunft

Mittelverwendung

Mit 43.767 Euro entfiel der weitaus überwiegende Teil der Aufwendungen auf sog. „Gemeinnützige Zwecke“. Das sind Projekte und Daueraufgaben der Stiftung. Daneben unterstützt die Bürgerstiftung Wiesloch auch Personen und Familien, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Es handelt sich dabei um sog. „Mildtätige Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung. Für diese „Direkte Unterstützung“ und für die Unterstützung von Kindern zur Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen wurden 7.037 Euro (Vorjahr 6.325 Euro) aufgewendet. Direkte Zuwendungen, die im Rahmen des Netzwerks Asyl geleistet werden, sind hierin nicht enthalten. Da sie von dem Team des Netzwerks Asyl bewirtschaftet werden, sind sie Teil der Projektförderung.  

Hinzu kommen Kredite, die wir zur Überbrückung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zinslos zur Verfügung stellen. Sie werden nicht als Aufwand gebucht, da sie bilanziell die Forderungen erhöhen. Sie sind damit in den Förderaufwendungen nicht enthalten. 2024 wurden neue Darlehen in Höhe von 6.680 Euro gewährt, gleichzeitig wurden 7.689 Euro getilgt. Fünf Kredite in Höhe von insgesamt 1.474,58 Euro, die bereits seit Jahren nicht mehr bedient werden, mussten als „voraussichtlich unbeibringlich“ ausgebucht werden. Beschlüsse des Lenkungskreises vom Netzwerk Asyl und von der DU-Gruppe liegen vor Außerdem wurde in einem Fall die Restzahlung von 410 Euro erlassen, weil seit Jahren regelmäßig getilgt wurde.  Im Übrigen gehen die vereinbarten Tilgungen regelmäßig ein.  Die Überbrückungsdarlehen hatten zum 31.12.2024 einen Stand von 6.781 Euro.

Für betrieblichen Aufwendungen mussten 7.295 Euro ausgegeben werden. Hierin enthalten sind Versicherungen, Beiträge an den Verband deutscher Stiftungen, die Raumkosten für die Geschäftsstelle im Gebäude Rathausgasse 1, soweit sie nicht auf Förderprojekte entfielen.  Ebenfalls enthalten sind die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Dem stehen Einnahmen von 3.150 Euro gegenüber, so dass die betrieblichen Aufwendungen netto lediglich bei 4.145 Euro lagen.

Mittelverwendung

Fördertätigkeit nach Kategorien

Die Fördertätigkeit der Bürgerstiftung mit den vielfältigen Projekten und Aufgaben wird in folgende Schwerpunktbereiche zusammengefasst:

  • Kinder und Jugendliche, 12.083 Euro
    • (Lesepaten, Rechenpaten, Märchenzelt, Schülerförderpreis, Mal-Oase, Leseclub Frauenweiler, Kinder und Jugendliche allgemein)
  • Pluspunkt Alter: 5.581 Euro
    • (Demenzfreundliche Kommune, Zeitgeschenk, Patientenbegleitung, Wiesloch für alle, Singen im Park, Shared Reading, Pluspunkt Alter allgemein)
  • Nachhaltigkeit: 5.230 Euro
    • (Wurzelwerk, Gemeinsam für die Artenvielfalt, Fair-Trade-Town, Wieslocher Werkstattcafé, Nachhaltigkeit allgemein)
  • Netzwerk Asyl 18.956 Euro
  • Zusammenleben 1.917 Euro
    • (Öffentliche Bücherregale, Sommerfest für Ehrenamtliche)
  • Direkte Unterstützung (mildtätige Zwecke): 7.037 Euro.
Fördertätigkeit nach Kategorien

Freistellungsbescheid

Die Bürgerstiftung Wiesloch ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Die Anerkennung gilt jeweils für 3 Jahre. Nach Vorlage der Steuererklärung für die Jahre 2019 – 2021 erteilte das Finanzamt Heidelberg am 6. Juli 2022 erneut einen Freistellungsbescheid, der die Stiftung bis einschl. 2026 von der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer befreit und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt. Die nächste Steuererklärung steht 2025 für die Jahre 2022 bis 2024 an.

Kapitalanlagen

Der Stiftungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 6.4.2021 auf Vorschlag des Vorstands eine Änderung der Anlagerichtlinien. Durch diese Änderung kann ein höherer Kapitalanteil als bisher ertragsbringend angelegt werden. Dabei wird die Sicherheit der Geldanlage nicht vernachlässigt, und schließlich fühlt sich die Stiftung auch bei den Geldanlagen den allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet.

Durch Verschmelzung eines börsennotierten Indexfonds (ETF) konnte ein realisierter Kursgewinn in Höhe von 801 Euro der Umschichtungsrücklage zugeführt werden.

Zum 31.12.2024 waren die nachhaltigen Mischfonds, ein ETF und eine DZ-Bank-Anleihe mit 245.923 Euro aktiviert, der Kurswert lag zur gleichen Zeit bei 265.618 Euro, so dass zum Stichtag von stillen Reserven in Höhe von 20.495,56 Euro ausgegangen werden kann.

Hinzu kommt ein Genossenschaftsanteil der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau in Höhe von 50.000 Euro. Außerdem hatten zum Jahresende die festverzinsliche Termingelder bzw. Sparkassenbriefe einen Stand von 450.000 Euro.

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