
Die Bürgerstiftung Wiesloch darf weiterhin das „Gütesiegel für Bürgerstiftungen“ des Bundesverbands Deutscher Stiftungen führen. Am 14.11.2025 traf die erfreuliche Nachricht ein, dass die Bürgerstiftung Wiesloch sich auch in den Jahren 2026 bis 2028 „Bürgerstiftung mit Gütesiegel“ nennen darf. Im Sommer 2028 wird der nächste Bewebungsprozess starten.
Damit wird eine Tradition fortgesetzt: Bereits 2007, ein Jahr nach Gründung, durfte die Bürgerstiftung Wiesloch erstmals das Gütesiegel führen – und bekam es seither stets erneut verliehen.
Das Gütesiegel muss man sich verdienen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ erfüllt werden.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bürgerstiftung
- verschiedene Zwecke in einem breiten Spektrum des städtischen Lebens verfolgt
- transparent arbeitet (z.B. mehrere Gremien, Partizipation der Bürger)
- eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit betreibt (z.B. durch aktuelle Homepage, regelmäßige Presseberichte, Präsenz im öffentlichen Raum)
- unabhängig ist von politischen Parteien, Unternehmen, Banken, Konfessionen und einzelnen Stiftern
- nach kontinuierlicher Vergrößerung des Stiftungskapitals strebt
- weitestgehend von bürgerschaftlichem Engagement getragen ist und vorwiegend Ehrenamtliche einsetzt.
