Auch in einer vergleichsweise wohlhabenden Stadt wie Wiesloch gibt es Menschen mit sehr geringem Einkommen, die über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen.
Ein kaputtes Haushaltsgerät oder eine erhöhte Nebenkostenabrechnung stellen für diese Menschen dann oft ein unlösbares Problem dar.
Gemäß ihrer Satzung kann die Bürgerstiftung Wiesloch hier helfen – häufig in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk, der Caritas oder anderen sozialen Einrichtungen.
Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die Bürgerstiftung Wiesloch sind:
- Wohnort in Wiesloch: Diese Voraussetzung ergibt sich aus dem durch die Satzung vorgegebenem Rahmen. Ausgenommen hiervon ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Wiesloch besuchen, da hier die Schule im Allgemeinen den Lebensmittelpunkt darstellt. Die Unterstützung erfolgt hier im Rahmen von Ministipendien/Unterstützung von Klassenfahrten.
- Bedürftigkeit: Die Bedürftigkeit kann nachgewiesen werden durch einen Tafelausweis der Wieslocher Tafel, einen Arbeitslosengeld II-Bescheid, einen Bescheid über Grundsicherung o.ä.
- Einmalige Hilfe. Die Bürgerstiftung leistet Unterstützung in Fällen, in denen eine einmalige Hilfe geeignet ist, die vorliegende Notsituation zu beheben oder zumindest wesentlich zu lindern. Es muss sich um eine vorübergehende persönliche Notlage handeln, und alle öffentlichen oder sonstigen Quellen sind ausgeschöpft.
- Eigener Wille zur Verbesserung der Situation: Die Bürgerstiftung legt Wert darauf, dass die zu unterstützende Person den Willen erkennen lässt, die vorliegende Notsituation zu verbessern, und bereit ist, im Rahmen der Möglichkeiten hierzu einen eigenen Beitrag zu leisten.
Wir freuen uns auf Ihre Spende mit dem Verwendungszweck „Spende Direkte Unterstützung“. Die Bankverbindung finden Sie hier.